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Mitteilungen über Versicherungsabschlüsse im Sinne des § 20 Absatz 1 Nr. 6 Einkommensteuergesetz (EStG), die mit einem ausländischen Versicherungsunternehmen geschlossen wurden.
Auf dieser Seite finden Sie hilfreiche Erläuterungen zu einzelnen Feldern der Mitteilung nach § 45 d Absatz 3 Einkommensteuergesetz (EStG) über Versicherungsabschlüsse im Sinne des § 20 Absatz 1 Nr. 6 EStG, die mit einem ausländischen Versicherungsunternehmen geschlossen wurden.
Vom BZSt zugeteilte verfahrensspezifische Identifikations-Nr. des Datenmelders (Versicherungsvermittler oder ausländisches Versicherungsunternehmen). Die Zuteilung einer Emak-Nummer ist Voraussetzung, um Versicherungsabschlüsse im Sinne des § 20 Absatz 1 Nr. 6 EStG, die mit einem ausländischen Versicherungsunternehmen geschlossen wurden, gemäß § 45 d Absatz 3 Einkommensteuergesetz (EStG) mitzuteilen.
Sofern Sie noch keine EMAK-Nummer besitzen, können Sie diese unter "Antrag auf Zuteilung einer EMAK-Nummer" beantragen.
Geben Sie in dieses Feld das Kalenderjahr ein, für das Sie die Mitteilungen gemäß § 45 d Absatz 3 EStG übermitteln.
Die Angabe der IHK-Nummer aus dem IHK-Versicherungsvermittlerregister soll grundsätzlich nur dann nicht erfolgen, wenn der Datenmelder ein ausländisches Versicherungsunternehmen ist. In diesem Fall ist eine entsprechende Auskunft des Staates, in dem der Datenmelder ansässig ist, an das BZSt zu übersenden.
Sie können Abschlüsse, die Sie in früheren Anträgen angegeben haben, stornieren. Fügen Sie dazu Ihrem Antrag einen neuen Abschluss hinzu und wählen Sie die Option Storno an. Um den zu stornierenden Abschluss festzulegen, geben Sie die Antrags- und Zeilennummer dieses Abschlusses an. Zusätzlich müssen noch Angaben zum Versicherungsnehmer des Abschlusses gemacht werden. Zunächst muss angegeben werden, ob es sich um eine natürliche oder eine juristische Person handelt. Darüber hinaus ist im Falle einer natürlichen Person das Geburtsdatum, im Falle einer juristischen Person der Name beziehungsweise die Bezeichnung des Versicherungsnehmers anzugeben.
Bitte geben Sie hier die zur Postzustellung verwendete Straßenbezeichnung ein. Falls keine herkömmliche Straßenbezeichnung vorliegt, geben Sie bitte ein sonstiges zur Postzustellung erforderliches Ordnungskriterium ein.
Die Wirtschafts-Identifikationsnummer besteht aus drei Teilen. Der erste Teil ist "DE", der zweite Teil eine personengebundene 9-stellige Ziffer und der dritte Teil ein 5-stelliges Unterscheidungsmerkmal zur wirtschaftlichen Tätigkeit. Das 5-stellige Unterscheidungsmerkmal muss nicht angegeben werden. Damit ist das Format DEXXXXXXXXXYYYYY bzw. DEXXXXXXXXX (X und Y repräsentieren Ziffern).