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Mitteilung über tatsächlich freigestellte Kapitalerträge (FSAK)
Auf dieser Seite finden Sie hilfreiche Erläuterungen zu einzelnen Feldern der Mitteilung über tatsächlich freigestellte Kapitalerträge.
Markieren Sie dieses Feld, wenn diese Meldung frühere Meldungen des Kunden storniert. Eine Stornierung gilt für alle vorhergehenden Meldungen des gleichen Kalenderjahres zu dem betroffenen Kunden.
Das Feld Storno einer Meldung darf in einer Korrekturlieferung nicht markiert werden. Es darf ausschließlich für eine Stornierung von Meldungen verwendet werden, z.B. wenn für einen Kunden eine/mehrere Meldung erfolgt ist/sind, für den keine Meldung hätte erfolgen dürfen.
Gibt den Zeitpunkt an, ab dem die Meldung (bzw. die Stornierung) gültig ist. Der Zeitpunkt darf nicht in der Zukunft liegen.
Format "TT.MM.JJJJ hh:mm:ss",
zum Beispiel "15.03.2017 10:00:00"
Geben Sie in diesem Feld das Jahr des Zuflusses der Kapitalerträge an.
Eine Mitteilung über tatsächlich freigestellte Kapitalerträge kann Meldungen für unterschiedliche Meldejahre enthalten.
Geben Sie in diesem Feld den tatsächlich freigestellten Betrag für diese Meldung an. Die Angabe erfolgt in ganzen Euro.
Geben Sie in diesem Feld das Geburtsdatum im Format 'TT.MM.JJJJ' an.
Das Datum kann teilbekannt sein. Unbekannte Teile des Datums werden durch '00' beziehungsweise '0000' spezifiziert. Folgende Formate für teilbekannte Daten sind zulässig:
- 00.MM.JJJJ
- 00.00.JJJJ
- 00.00.0000
Wenn als Adressart "Inlandsadresse" ausgewählt wurde, ist in diesem Feld die Eingabe einer gültigen deutschen Postleitzahl erforderlich.
Wenn als Adressart "Auslandsadresse" ausgewählt wurde, können Sie in diesem Feld ergänzende Angaben machen. Für eine Inlandsadresse ist keine Eingabe erlaubt.
Die Angabe eines Staates ist nur erforderlich, wenn als Adressart "Auslandsadresse" gewählt wurde.
Geben Sie Ihre Wirtschafts-Identifikationsnummer beginnend mit "DE" und folgenden 14 Ziffern an.