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Auskunft über tatsächlich freigestellte Kapitalerträge
Auf dieser Seite finden Sie hilfreiche Erläuterungen zur Auskunft über tatsächlich freigestellte Kapitalerträge.
Geben Sie in diesem Feld das Jahr an, mit dem Ihre Anfrage beginnt. Es muss vor oder gleich dem Ende Ihres Anfragezeitraums sein. Bitte beachten Sie, dass maximal 10 Jahre rückwirkend beauskunftet werden können.
Geben Sie in diesem Feld das letzte abzufragende Kalenderjahr Ihrer Anfrage ein. Es darf nicht das aktuelle oder ein zukünftiges Jahr sein.
Geben Sie in diesem Feld das Geburtsdatum im Format 'TT.MM.JJJJ' an.
Das Datum kann teilbekannt sein. Unbekannte Teile des Datums werden durch '00' beziehungsweise '0000' spezifiziert. Folgende Formate für teilbekannte Daten sind zulässig:
- 00.MM.JJJJ
- 00.00.JJJJ
- 00.00.0000
Falls als Adressart "Inlandsadresse" ausgewählt wurde, ist in diesem Feld die Eingabe einer gültigen deutschen Postleitzahl erforderlich.
Falls als Adressart "Auslandsadresse" ausgewählt wurde, können Sie in diesem Feld ergänzende Angaben machen. Für eine Inlandsadresse ist keine Eingabe erlaubt.
Die Angabe eines Staates ist nur erforderlich, falls als Adressart "Auslandsadresse" gewählt wurde.