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Änderung der Registrierungsdaten zur Sonderregelung IOSS
Auf dieser Seite finden Sie hilfreiche Erläuterungen zur Änderung der Registrierungsanzeige für die Teilnahme an der Sonderreglung IOSS.
Dieses Formular kann im Rahmen der Sonderregelung IOSS für folgende Zwecke genutzt werden:
- Zur Änderung der Registrierungsdaten eines Steuerpflichtigen durch den Steuerpflichtigen selbst: Mit diesem Formular können Sie die Änderung der Registrierungsdaten melden, die für die Teilnahme Ihres Unternehmens an der Sonderregelung IOSS gespeichert wurden. Bitte wählen Sie dazu als "Art des Antragstellers" folgendes: "Steuerpflichtiger oder Steuerpflichtiger, der durch einen Vertreter gem. § 18k UStG vertreten wird". Anschließend geben Sie die IOSS-Identifikationsnummer des Steuerpflichtigen an.
- Zur Änderung der Registrierungsdaten eines Steuerpflichtigen durch einen Vertreter gem. § 18k UStG: Mit diesem Formular können Sie die Änderung der Registrierungsdaten melden, die für die Teilnahme des Unternehmens des Steuerpflichtigen an der Sonderregelung IOSS gespeichert wurden. Bitte wählen Sie dazu als "Art des Antragstellers" ebenfalls "Steuerpflichtiger oder Steuerpflichtiger, der durch einen Vertreter gem. § 18k UStG vertreten wird". Anschließend geben Sie die IOSS-Identifikationsnummer des Steuerpflichtigen, und außerdem die Vertreter-Identifikationsnummer des Vertreters gem. § 18k UStG an.
- Zur Änderung der Registrierungsdaten eines Vertreters gem. § 18k UStG: Mit diesem Formular können Sie die Änderung der Registrierungsdaten melden, die für die Teilnahme Ihres Unternehmens als Vertreter gem. § 18k UStg an der Sonderregelung IOSS gespeichert wurden. Hierfür wählen Sie bitte als "Art des Antragstellers" die Option "Vertreter gem. § 18k UStG" aus. Anschließend geben Sie die Vertreter-Identifikationsnummer des Vertreters gem. § 18k UStG an.
In jedem Fall ist es erforderlich, dass Sie die aktuellen Registrierungsdaten Ihres Unternehmens mit allen eingetretenen Änderungen vollständig übermitteln.
Wenn Sie die Beendigung der unter die Sonderregelung fallenden Tätigkeiten oder den Wegfall der Voraussetzungen für die Teilnahme an der Sonderregelung in Deutschland mitteilen möchten, verwenden Sie hierfür bitte das Formular "Abmeldung von der Sonderregelung IOSS".
Detaillierte Hinweise zum Verfahren finden Sie im Internetportal des Bundeszentralamtes für Steuern unter bzst.de
Dieses Formular kann für folgenden Zwecke für die Sonderregelung IOSS genutzt werden
- Zur Änderung der Registrierungsdaten eines Steuerpflichtigen durch den Steuerpflichtigen selbst. Bitte wählen Sie dazu als "Art des Antragstellers" folgendes: "Steuerpflichtiger oder Steuerpflichtiger, der durch einen Vertreter gem. § 18k UStG vertreten wird". Anschließend geben Sie die IOSS-Identifikationsnummer des Steuerpflichtigen an.
- Zur Änderung der Registrierungsdaten eines Steuerpflichtigen durch einen Vertreter gem. § 18k UStG. Bitte wählen Sie dazu als "Art des Antragstellers" ebenfalls "Steuerpflichtiger oder Steuerpflichtiger, der durch einen Vertreter gem. § 18k UStG vertreten wird". Anschließend geben Sie die IOSS-Identifikationsnummer des Steuerpflichtigen, und außerdem die Vertreter-Identifikationsnummer des Vertreters gem. § 18k UStG an.
- Zur Änderung der Registrierungsdaten eines Vertreters gem. § 18k UStG. Hierfür wählen Sie bitte als "Art des Antragstellers" die Option "Vertreter gem. § 18k UStG" aus. Anschließend geben Sie die Vertreter-Identifikationsnummer des Vertreters gem. § 18k UStG an.
Falls Sie als Vertreter gem. § 18k UStG die Änderung der Registrierungsdaten für einen Steuerpflichtigen melden möchten, so benötigen Sie eine Vertreter-Identifikationsnummer. Diese erhalten Sie, indem Sie sich zunächst selbst mit dem Formular "Registrierungsanzeige für die Teilnahme an der Sonderreglung IOSS" registrieren, und zwar mit "Vertreter gem. § 18k UStG" als "Art des Antragstellers".
Ein Vertreter gem. § 18k UStG ist eine in der Gemeinschaft ansässige Person, die von einem Steuerpflichtigen, der Fernverkäufe von aus Drittgebieten oder Drittländern eingeführten Gegenständen tätigt, als Steuerschuldner der Mehrwertsteuer und zur Erfüllung der Verpflichtung gemäß dieser Sonderregelung im Namen und für Rechnung des Steuerpflichtigen benannt wird (vgl. auch Artikel 369l Abs. (2) Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie 2006/112/EG).
Ein Vertreter gem. § 18k UStG ist eine in der Gemeinschaft ansässige Person, die von einem Steuerpflichtigen, der Fernverkäufe von aus Drittgebieten oder Drittländern eingeführten Gegenständen tätigt, als Steuerschuldner der Mehrwertsteuer und zur Erfüllung der Verpflichtung gemäß dieser Sonderregelung im Namen und für Rechnung des Steuerpflichtigen benannt wird (vgl. auch Artikel 369l Abs. (2) Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie 2006/112/EG).
Bitte beachten Sie folgende Hinweise zu den Angaben des Firmensitzes und der Steuernummern:
- Auswahlmöglichkeit "Der Firmensitz des Unternehmens befindet sich außerhalb der Europäischen Union. Das Unternehmen verfügt im Inland nicht über eine feste Niederlassung": Diese Auswahlmöglichkeit ist nur wählbar, falls auf Sie als "Art des Antragstellers" die Option "Steuerpflichtiger oder Steuerpflichtiger, der von einem Vertreter gem. § 18k UStG vertreten wird" zutrifft. Außerdem verlangt diese Auswahlmöglichkeit die Angabe des Sitzstaates außerhalb der Europäischen Union und die Angabe der Steuernummer in Drittstaaten.
- Auwahlmöglichkeit "Der Firmensitz des Unternehmens befindet sich außerhalb der Europäischen Union. Im Inland befindet sich eine feste Niederlassung des Unternehmens.": In diesem Fall sind die inländische Steuernummer und die inländische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer anzugeben, da sich im Inland zumindest eine feste Niederlassung befindet. Zudem ist der Sitzstaat außerhalb der Europäischen Union anzugeben.
- Auwahlmöglichkeit "Der Firmensitz des Unternehmens befindet sich im Inland.": In diesem Fall ist die inländische Steuernummer und die inländische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer anzugeben.
- Auswahlmöglichkeit "Der Firmensitz des Unternehmens befindet sich innerhalb der Europäischen Union.": Diese Auswahlmöglichkeit ist nur wählbar, falls auf Sie als "Art des Antragstellers" die Option "Steuerpflichtiger oder Steuerpflichtiger, der von einem Vertreter gem. § 18k UStG vertreten wird" zutrifft und eine Vertreter-Identifikationsnummer angegeben wurde. Außerdem verlangt diese Auswahlmöglichkeit die Angabe Ihres Sitzstaates innerhalb der Europäischen Union sowie die Angabe der von Ihrem Sitzstaat erteilten Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
Feste Niederlassung
Der Begriff der festen Niederlassung entspricht im umsatzsteuerrechtlichen Sinne dem Begriff der umsatzsteuerlichen Betriebsstätte.
Die inländische Steuernummer ist anzugeben, falls sich der Firmensitz des Unternehmens im Inland befindet. Außerdem ist die inländische Steuernummer anzugeben, falls sich der Firmensitz des Unternehmens außerhalb der Europäischen Union befindet, aber im Inland eine feste Niederlassung des Unternehmens existiert.
Feste Niederlassung
Der Begriff der festen Niederlassung entspricht im umsatzsteuerrechtlichen Sinne dem Begriff der umsatzsteuerlichen Betriebsstätte.
Die inländische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist anzugeben, falls sich der Firmensitz des Unternehmens im Inland befindet. Außerdem ist die inländische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer anzugeben, falls sich der Firmensitz des Unternehmens außerhalb der Europäischen Union befindet, aber im Inland eine feste Niederlassung des Unternehmens existiert.
Feste Niederlassung
Der Begriff der festen Niederlassung entspricht im umsatzsteuerrechtlichen Sinne dem Begriff der umsatzsteuerlichen Betriebsstätte.
Die Steuernummer in Drittstaaten ist anzugeben, falls sich der Firmensitz des Unternehmens außerhalb der Europäischen Union befindet, und das Unternehmen im Inland auch nicht über eine feste Niederlassung verfügt.
Feste Niederlassung
Der Begriff der festen Niederlassung entspricht im umsatzsteuerrechtlichen Sinne dem Begriff der umsatzsteuerlichen Betriebsstätte.
Im Feld Telefonnummer sind folgende Zeichen erlaubt: Ziffern, Leerzeichen und -. Das erste Zeichen kann ein + sein.
Im Feld Kontoinhaber sind folgende Zeichen erlaubt: Groß- und Kleinbuchstaben (A-Z, a-z), Ziffern, Leerzeichen und / + - ? : ( ) . , '.
Nicht erlaubt sind Umlaute (ä, ö, ü, Ä, Ö, Ü) und das scharfe S (ß).
Der Begriff der festen Niederlassung entspricht im umsatzsteuerrechtlichen Sinne dem Begriff der umsatzsteuerlichen Betriebsstätte.
Der Begriff der festen Niederlassung entspricht im umsatzsteuerrechtlichen Sinne dem Begriff der umsatzsteuerlichen Betriebsstätte.
Angaben nach Art des Antragstellers
Haben Sie unter "Art des Antragstellers" die Option "Steuerpflichtiger oder Steuerpflichtiger, der von einem Vertreter gem. § 18k UStG vertreten wird" ausgewählt, geben Sie bitte die festen Niederlassungen des Unternehmens an, das Fernverkäufe von aus Drittgebieten oder Drittländern eingeführten Gegenständen tätigt.
Haben Sie unter "Art des Antragstellers" die Option "Vertreter gem. § 18k UStG" ausgewählt, geben Sie bitte die festen Niederlassungen des Unternehmens an, die in Verbindung stehen mit ihrer Vertretertätigkeit.