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Antrag auf Erteilung einer Steuernummer für die Versicherungsteuer und/oder Feuerschutzsteuer
Anmeldezeitraum ist grundsätzlich der Kalendermonat. Im ersten Kalenderjahr sind die Steueranmeldungen monatlich einzureichen. Die Steueranmeldung muss jeweils bis zum 15. Tag nach Ablauf des Anmeldzeitraumes beim Bundeszentralamt für Steuern eingegangen sein.
Die selbstberechnete Steuer ist jeweils bis spätestens zum 15. Tag nach Ablauf des Anmeldezeitraumes zu entrichten.
Als Versicherungsnehmer ist eine Steueranmeldung innerhalb von 15 Tagen nach Ablauf des Monats, in dem das Versicherungsentgelt gezahlt worden ist, einzureichen.
Hat die Versicherungsteuer für das vorangegangene Kalenderjahr insgesamt nicht mehr als 6000 Euro betragen, so ist Anmeldungszeitraum das Kalendervierteljahr.
Hat die Versicherungsteuer für das vorangegangene Kalenderjahr nicht mehr als 1000 Euro betragen, so ist Anmeldungszeitraum das Kalenderjahr.
Hat die Feuerschutzsteuer für das vorangegangene Kalenderjahr insgesamt nicht mehr als 2400 Euro betragen, so ist Anmeldungszeitraum das Kalendervierteljahr.
Hat die Feuerschutzsteuer für das vorangegangene Kalenderjahr insgesamt nicht mehr als 400 Euro betragen, so ist Anmeldungszeitraum das Kalenderjahr.
Bei einer Kommunikation mit dem BZSt per E-Mail erfolgt grundsätzlich keine Verschlüsselung der Nachrichten, so dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass diese im Einzelfall durch Dritte auf dem Übertragungsweg mitgelesen oder verändert werden können.
Das BZSt darf Ihnen E-Mails grundsätzlich nur verschlüsselt übermitteln. Ist von Ihnen eine Verschlüsselung nicht gewünscht, ist eine unverschlüsselte Kommunikation möglich, wenn alle Betroffenen schriftlich in die unverschlüsselte Kommunikation eingewilligt haben. Das Einwilligungsformular finden Sie hier.
Sollten Sie als Vertretungsbevollmächtigter (§ 80 der Abgabenordnung) für den Steuerpflichtigen handeln, fügen Sie bitte eine entsprechende Vertretungsvollmacht bei, aus der sich auch Art und Umfang der Bevollmächtigung ergibt
Beschränkungen für Anhänge:
- Je Anhang sind maximal 100 PDF-Seiten zulässig. Bitte beachten Sie, dass ansonsten Ihr Beleg ohne weitere Rückmeldung gelöscht wird.
- maximale Dateigröße je Anhang: 10,4 MB
- maximale Dateigröße aller Anhänge: 14 MB
- maximale Anzahl an Anhängen: 20