Verwaltung
Allgemeine Informationen
Sie haben verschiedene Möglichkeiten, Ihre Anträge und Meldungen elektronisch via Internet an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu übermitteln. Die elektronische Datenkommunikation erfordert für die authentifizierte Übermittlung der Formulare (via BOP) bzw. für Massendaten (via ELMA5) eine Registrierung im BOP.Bitte beachten Sie, dass für die authentifizierte Übermittlung Ihrer Massendaten zusätzlich zur Registrierung im BOP ein Antrag auf Freischaltung zur Teilnahme am ELMA5-Verfahren des BZSt notwendig ist.
Mein BOP
Das Online-Portal des BZSt ermöglicht es Ihnen, Ihre Steuerdaten im nationalen (z.B. Familienkassen-IdNr.-Kontrollverfahren Kindergeld, Kirchensteuer auf Kapitalerträge, Kontrollverfahren Freistellungsaufträge, Kontenabrufersuchen für Finanzbehörden u.v.w.) Kontext vollkommen papierlos abzugeben. Sie benötigen hierfür lediglich eine BZSt-Nummer, um mit einer Registrierung im BOP beginnen zu können.
Die Nutzung des BOP ist erst nach erfolgter Registrierung mit einem elektronischen Zertifikat möglich: zur Registrierung
Informationen
Spezielle Leistungen des BOP
Im BOP sind für Angehörige der Verwaltung die folgenden Formulare und Leistungen von besonderem Interesse:
- Familienkassen-IdNr.-Kontrollverfahren Kindergeld
- Kontenabrufersuchen für Finanz- und andere Behörden von Bestandsdaten zu Konten- und Depotverbindungen bei Kreditinstituten
- Antrag auf Freischaltung zur Teilnahme am ELMA5-Verfahren des BZSt
(Versand von Massendaten diverser Fachverfahren)
Weitergehende Informationen entnehmen Sie bitte den Internetseiten des BZSt auf www.bzst.de .
Ablauf der elektronischen Datenkommunikation
Für eine papierlose Abgabe (authentifizierte Übermittlung) ist eine kostenlose und einmalige Registrierung im BOP notwendig. Zum Beginn der Registrierung werden Sie nach einer BZSt-Nummer und einem Geheimniswert gefragt. Diesen erhalten Sie auf Nachfrage bei Ihrem Fachreferat des BZSt. Im Anschluss an die Registrierung erhalten Sie ein Zertifikat, mit dem Sie Ihre Anträge und Meldungen ohne Unterschrift elektronisch versenden können.
Bitte beachten Sie, dass für die authentifizierte Übermittlung Ihrer Massendaten zusätzlich zur Registrierung im BOP ein Antrag auf Freischaltung zur Teilnahme am ELMA5-Verfahren des BZSt notwendig ist.
Nutzen und Vorteile der elektronischen Abgabe
- Nutzung von Daten aus vorherigen Datenübermittlungen (gilt nicht für alle Formulare)
- Nutzung einer Postfachfunktion zur Anzeige von Nachrichten
- Nutzung von Profilen
- verschiedene Plausibilitätsprüfungen bereits vor der Übermittlung
Rechtliches
Informationen zu gesetzlichen Verpflichtungen und Bestimmungen finden Sie unter Rechtliches .