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Erklärung zum dauernden Getrenntleben
Allgemeine Informationen
Mit der Erklärung zum dauernden Getrenntleben teilen Sie Ihrem Finanzamt die dauerhafte Trennung mit.
Ein dauerndes Getrenntleben ist anzunehmen, wenn die zum Wesen der Ehe/Lebenspartnerschaft gehörende Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft nach dem Gesamtbild der Verhältnisse auf die Dauer nicht mehr besteht. Dabei ist unter Lebensgemeinschaft die räumliche, persönliche und geistige Gemeinschaft der Ehegatten/Lebenspartner, unter Wirtschaftsgemeinschaft die gemeinsame Erledigung der die Ehegatten/Lebenspartner gemeinsam berührenden wirtschaftlichen Fragen ihres Zusammenlebens zu verstehen.
Anhänge
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