Vorausgefüllte Steuererklärung (Privatpersonen)
Was ist die vorausgefüllte Steuererklärung?
Die vorausgefüllte Steuererklärung ist ein kostenloses Serviceangebot der Steuerverwaltung, das Ihnen die Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärungen erleichtern soll.
Ihnen werden folgende elektronische Daten und Bescheinigungen der letzten 4 Jahre, die der Steuerverwaltung zu Ihrer Person übermittelt wurden, bereitgestellt:
- bei der Finanzverwaltung gespeicherte Stammdaten (Name, Adresse, Bankverbindung, Religion)
- vom Arbeitgeber übermittelte Lohnsteuerbescheinigungen
- Lohnersatzleistungen (zum Beispiel Arbeitslosengeld, Krankengeld, Elterngeld)
- Mitteilungen über den Bezug von Rentenleistungen
- Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen
- Vorsorgeaufwendungen (zum Beispiel Riester- oder Rürup-Verträge)
- Zuschüsse und Erstattungen von Behörden / öffentlichen Stellen (zum Beispiel Zuschuss zur Krankenversicherung)
- Beiträge für Vermögenswirksame Leistungen (VWL / VL)
- Kapitalerträge mit Freistellungsauftrag
Wie nutze ich die vorausgefüllte Steuererklärung und wie erfolgt der Abruf von Bescheinigungen?
Um die vorausgefüllte Steuererklärung nutzen zu können, müssen Sie Ihre Bescheinigungen abrufen. Hierzu benötigen Sie eine Registrierung mit Ihrer Identifikationsnummer bei Mein ELSTER.
Nach erfolgreicher Durchführung Ihrer Registrierung ist außerdem die Zustimmung zum Abruf der Bescheinigungen in Ihrem Benutzerkonto bei Mein ELSTER erforderlich. Alternativ können Sie auch ElsterFormular oder andere Software kommerzieller Anbieter nutzen.
Die Daten stehen Ihnen dann frühestens einen Tag nach erfolgreicher Zustimmung zur Verfügung. Sie können die Daten rund um die Uhr, sieben Tage die Woche und wiederholt abrufen.
Noch Fragen?
Die häufigsten Fragen werden in unseren FAQs zum Thema Abruf von Bescheinigungen beantwortet.