Digitaler Gewerbesteuerbescheid

Der Gewerbesteuerbescheid bedeutete in seiner bisherigen Papierform für zahlreiche Unternehmen einen hohen Erfüllungsaufwand. Mit dem digitalen Gewerbesteuerbescheid kann nun dieser Vorgang optimiert werden, so dass die Steuerpflichtigen und ihre Steuerbüros, die Bescheide maschinell weiterverarbeiten können. Von einem elektronisch übermittelten Steuerbescheid profitieren jedoch nicht nur die Unternehmen. Auch für die Kommunen bietet er eine Chance, um Prozesse und Abläufe zu verbessern und effizienter zu gestalten und so personelle Kapazitäten freizumachen, die an anderer Stelle benötigt werden.

Seit April 2023 live – Zustellwunsch Digitaler Gewerbesteuerbescheid

Im April 2023 startete der Digitale Gewerbesteuerbescheid. Rund 3,9 Millionen Unternehmen sowie über 50.000 Steuerberatungen und Konzernsteuerabteilungen in Deutschland können seither direkt bei Abgabe der Gewerbesteuererklärung mitteilen, ob sie den Gewerbesteuerbescheid in digitaler Form erhalten wollen. Dazu müssen sie einfach bei "Mein ELSTER", dem Onlineportal der Steuerverwaltungen, den sogenannten "Elektronischen Zustellwunsch" auswählen. Der Gewerbesteuerbescheid wird dann – wenn bei der zuständigen Kommune die technischen Voraussetzungen abgeschlossen sind – online im Postfach von "Mein Unternehmskonto" dem bundesweit einheitlichen Nutzerkonto für Unternehmen, bekanntgegeben.

Der Digitale Gewerbesteuerbescheid ist für Gewerbesteuererklärungen ab dem Erhebungszeitraum 2022 möglich. 

ELSTER-Transfer für Kommunen

Interessierte Kommunen können die hier vorgestellten Konzepte gebührenfrei nachnutzen und den digitalen Gewerbesteuerbescheid auch bei sich einführen. Die dazu notwendige Anbindung an ELSTER-Transfer kann potenziell auch zur digitalen Bearbeitung anderer kommunaler Abgaben dienen. ELSTER-Transfer ist ein Service, den ELSTER den Kommunen (und weiteren Organisationen) anbietet, um von der Digitalisierung der Finanzverwaltung zu profitieren. Er dient dem Datenaustausch mit der Steuerverwaltung. Vereinfacht gesagt, handelt es sich um einen digitalen Postboten, der Steuerinformationen digital zur Verfügung stellt. Damit können Steuerbescheide in die digitalen Postfächer der Steuerpflichtigen übermittelt werden - automatisiert, einheitlich und sicher.

Ein Projekt des Onlinezugangsgesetzes

Das Onlinezugangsgesetz (OZG) gibt vor, dass zu allen Verwaltungsleistungen ein Onlinezugang bereitzustellen ist. Das beinhaltet auch den so genannten Rückkanal, also die Rückmeldung, die Unternehmen zu einem Verwaltungsakt erhalten. Im Falle der Gewerbesteuer ist das der Gewerbesteuerbescheid. Den Nutzerinnen und Nutzern eines Online-Services wird so die Möglichkeit gegeben, eine elektronische Bekanntgabe der behördlichen Informationen und Bescheide auszuwählen.

Ziel des Vorhabens eines digitalen Gewerbesteuerbescheids ist es, einen rechtssicheren, digitalen und sowohl menschen- als auch maschinenlesbaren Bescheid einzuführen. Das Projekt sieht vor, eine medienbruchfreie Bereitstellung des Gewerbesteuerbescheids in elektronischer Form bundesweit zu etablieren. Die Lösung baut auf der bereits erprobten ELSTER-Infrastruktur aus Mein ELSTER, ERiC und ELSTER-Transfer auf und sieht vor, die Kommunen flächendeckend an den Datenaustausch mit den Finanzämtern anzuschließen.



Alle Informationen zum aktuellen Stand des Digitalen Gewerbesteuerbescheids und Material zum Download finden Sie hier: www.digitaler-gewerbesteuerbescheid.de


Die Schnittstellenbeschreibungen der länderspezifischen Datensatzformate von der Finanzverwaltung zu den Kommunen finden Sie auf folgender Seite: www.esteuer.de  




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