Länderspezifische Informationen und Leitfäden
Länderspezifische Hinweise
Einige Länder erfordern abweichende Informationen im Rahmen der Beantragung von bestimmten Verfahren oder stellen weitere Informationen zur Verfügung.Niedersachsen
Für die Freischaltung zum Datenaustausch ist neben dem elektronischen Verfahrensantrag bei Mein ELSTER ein entsprechender Vordruck mit Unterschrift und Siegel erforderlich.
Erst nach dem Eingang des Vordrucks erfolgt die Freischaltung der einzelnen Verfahren.
Bei Rückfragen und weiteren Informationen zu ELSTER-Transfer wenden Sie sich bitte an die Zentralstelle ElsterOnline.
Der Vordruck ist an folgende Adresse zu senden:
Landesamt für Steuern Niedersachsen, Zentralstelle ElsterOnline
Postfach 2 40, 30002 Hannover
Fax: 0511/101-2111
E-Mail: elsteronline@iuk.lst.niedersachsen.de (als PDF- oder TIFF-Anhang)
Vordruck für Deichverbände zum Datenaustausch mit ELSTER-Transfer
Vordruck für Institutionen zum Datenaustausch mit ELSTER-Transfer
Vordruck für Kommunen zum Datenaustausch mit ELSTER-Transfer
Sachsen
Zur Prüfung des elektronischen Nutzungsantrags ist es erforderlich, dass das beigefügte Formular „Erklärung zur Nutzung von ELSTER-Transfer“ ausgefüllt und einschließlich eines Ausdrucks der zum elektronischen Verfahrensantrag gehörenden „Statusmitteilung für ELSTER-Transfer Berechtigung“ per Post innerhalb von 2 Monaten übermittelt wird an:
Landesamt für Steuern und Finanzen
Außenstelle Chemnitz
Referat 217
Brückenstraße 10
09111 Chemnitz