Antrag auf verbindliche Auskunft

Hinweis

Dieser Antrag ist gebührenpflichtig nach § 89 Abs. Absatz 3 AO Abgabenordnung. Die Gebühr wird nach dem Wert berechnet, den die verbindliche Auskunft für den Antragsteller hat (Gegenstandswert).

Es können an dieser Stelle keine Lohnsteuer-Anrufungsauskünfte nach § 42e EStG Einkommensteuergesetz eingereicht werden.

Hinweis zur Gebührenpflicht - Grafik Warndreieck

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