Die Anzeige einer Lotterie oder Ausspielung (§ 29 RennwLottDV) online über ELSTER wird aktuell in allen Bundesländern (nur nicht Berlin) erprobt. Der Antrag steht daher nicht für alle Finanzämter zur Verfügung, bitte wählen Sie nur eines der folgenden Finanzämter aus:
Bei Auswahl eines anderen Finanzamts ist eine erfolgreiche Übermittlung dieses Antrags nicht möglich.