Die Anmeldung zur Buchmachersteuer (§ 13 Rennwett- und Lotteriegesetz) online über ELSTER wird aktuell in mehreren Bundesländern erprobt. Der Antrag steht daher nicht für alle Finanzämter zur Verfügung, bitte wählen Sie nur eines der folgenden Finanzämter aus:
Bei Auswahl eines anderen Finanzamts ist eine erfolgreiche Übermittlung dieses Antrags nicht möglich.