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Benutzerangaben
Bitte geben Sie unbedingt eine korrekte E-Mail-Adresse an. Wird die E-Mail-Adresse versehentlich nicht richtig eingegeben oder aber eine fiktive E-Mail-Adresse verwendet, kann Ihnen keine Bestätigungsemail zugesendet werden.
Eine Änderung der E-Mail-Adresse ist erst abgeschlossen, wenn Sie auf den Bestätigungslink in der Bestätigungsemail klicken. Bis dahin bleibt Ihre E-Mail im Portal gültig. Ihre neue E-Mail-Adresse wird erst angezeigt, wenn Sie sich vom Portal abmelden und wieder neu anmelden.
Es können sowohl Buchstaben als auch Ziffern und Trennstriche eingetragen werden. Wenn die Hausnummer aus zwei Zahlen besteht, z. B. Isarweg 24-26, machen Sie den Eintrag bitte wie folgt: Hausnummer 24, Hausnummerzusatz -26
Beraterprofil
Wenn Sie zum Personenkreis des § 3 StBerG beziehungsweise § 4 StBerG gehören, zum Beispiel Steuerberater/in sind, so haben Sie die Möglichkeit Ihren Kanzleinamen zu hinterlegen. Diese Angaben helfen Ihnen bei der schnelleren Erledigung von Aufgaben, indem Formulare und Dienste bereits mit notwendigen Angaben im Bereich "Mitwirkung" vorausgefüllt werden.
Benutzereinstellungen
Sie erhalten 28 und 7 Tage vor dem automatischen Löschen eines Entwurfs eine entsprechende Benachrichtigung per E-Mail.
Wenn Sie diese Benachrichtigungen nicht bekommen möchten, entfernen Sie einfach die entsprechende Markierung unter Mein Benutzerkonto > Meine Einstellungen.
Auf Ihren Posteingang in Mein ELSTER hat diese Einstellung keine Auswirkung: Sie erhalten weiterhin die Nachrichten von Ihrem Finanzamt dorthin übermittelt.
Sie erhalten für jeden Vorgang, der markiert ist, eine E-Mail, sobald in Ihrem Posteingang in Mein ELSTER eine dazugehörige Nachricht eingegangen ist. Wenn Sie keine Benachrichtigungen per E-Mail bekommen möchten, entfernen Sie einfach die entsprechende/n Markierung/en.
Auf Ihren Posteingang in Mein ELSTER hat diese Einstellung keine Auswirkung: Sie erhalten weiterhin die Nachrichten von Ihrem Finanzamt dorthin übermittelt.
Benutzerkonto
Sie können jederzeit vom öffentlichen als auch vom privaten Bereich aus Ihr Benutzerkonto löschen. Klicken Sie hierzu auf den "Benutzerkonto löschen"-Link in der Navigation.
Hinweis: Bitte seien Sie sich bewusst, dass das Löschen des Benutzerkontos dazu führt, dass Sie keinen Zugriff mehr zu Ihren Daten in Mein ELSTER haben. Nach dem Löschen des Benutzerkontos können Sie sich nicht mehr einloggen. Ihre Login-Daten, die Zertifikatsdatei, der Sicherheitsstick oder Ihre Signaturkarte sind Mein ELSTER dann nicht mehr bekannt. Um Mein ELSTER wieder verwenden zu können, müssen Sie sich dann komplett neu registrieren.
Allgemeine Einstellungen
Für blinde und sehbehinderte Menschen, die eine Bescheidbekanntgabe des Einkommensteuerbescheids in elektronischer Form gewählt haben, bietet Mein ELSTER an einen elektronischen Antrag auf Umwandlung des Steuerbescheides in ein barrierefreies Format zu stellen.
Um diese Funktion zu nutzen, müssen Sie in Allgemeine Einstellungen die Checkbox „Anforderung eines barrierefreien Duplikats des Einkommensteuerbescheids ermöglichen“ aktivieren.
Nach Abruf Ihres elektronischen Einkommensteuerbescheids erscheint in
- Mein Posteingang gegenüber der Nachricht zu dem Einkommensteuerbescheid oder
unter Übermittelte Formulare gegenüber dem übermittelten Formular
der Button „Barrierefreies Bescheid-Duplikat anfordern“.
Mit Hilfe von diesem Button können Sie Ihr Barrierefreies Bescheid-Duplikat anfordern. Die Erstellung des barrierefreien Bescheid-Duplikats kann zwei bis vier Wochen in Anspruch nehmen, da hierfür der Bescheid gesondert aufbereitet werden muss. Nach Bereitstellung des Duplikats zum Datenabruf erhalten Sie hierüber eine Benachrichtigungs-Mail.