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Steuererklärung für die OSS Nicht-EU-Regelung – für Besteuerungszeiträume ab 3. Quartal 2021
Nachstehend finden Sie hilfreiche Erläuterungen zur Steuererklärung für die OSS Nicht-EU-Regelung – für Besteuerungszeiträume ab 3. Quartal 2021.
Detaillierte Hinweise zum Verfahren finden Sie im Internetportal des Bundeszentralamtes für Steuern unter www.bzst.de.
Eine bereits abgesendete Steuererklärung kann grundsätzlich erst im Zusammenhang mit einer nachfolgenden Steuererklärung berichtigt werden. Ab dem 3. Quartal 2023 ist es möglich Berichtigungen für Besteuerungszeiträume abzugeben, die später als der Besteuerungszeitraum der Steuererklärung liegen.
Beispiel: Berichtigung für Besteuerungszeitraum 4/2024 bei der Abgabe der Steuererklärung für 3/2024.
Die Berichtigung für später Besteuerungszeiträume ist nur möglich, wenn die zu korrigierende Steuererklärung bereits vorliegt.
Steuererklärungen können innerhalb von drei Jahren, gerechnet vom letzten Tag ihrer Abgabefrist, berichtigt werden.
Für Berichtigungen steht die Formularseite "Liste der Umsätze und Berichtigungen" zur Verfügung.
Falls ein Steuerpflichtiger aus rechtlichen Gründen keine weitere Steuererklärung mehr abgeben kann (z.B. weil seine Teilnahme an der Sonderregelung beendet ist und die Steuererklärung für das letzte Quartal, für das er eine Steuererklärung abzugeben hat, bereits übermittelt wurde), müssen Berichtigungen unmittelbar bei den Steuerbehörden der betreffenden Mitgliedstaaten des Verbrauchs erklärt werden.
Angaben sind nur zu den Mitgliedstaaten zu machen, zu denen Sie berichtigte Steuerbeträge im angegebenen Besteuerungszeitraum erklären möchten.
Wenn bisher keine Steuerbeträge erklärt wurden und diese mit der Berichtigung nacherklärt werden, tragen Sie unter "Bisher erklärter Steuerbetrag" zu dem betreffenden Land des Verbrauchs den Betrag 0,00 ein.
Wenn bisher erklärte Steuerbeträge entfallen sind, tragen Sie unter "Berichtigter Steuerbetrag" zu dem betreffenden Land des Verbrauchs den Betrag 0,00 ein.
Die Beträge "Erklärter bzw. zu erstattender Steuerbetrag des angegebenen Quartals" werden automatisiert berechnet. Ein Minusbetrag in dieser Spalte bedeutet einen Erstattungsbetrag.
Identifiziert ein Land in der EU, in dem die zu versteuernden Umsätze erbracht wurden.
Hier finden Sie den Leitfaden zur korrekten Erfassung von Umsätzen.
- Seite "Liste der Umsätze und Berichtigungen": Klicken Sie auf "Weitere Daten hinzufügen".
- Damit gelangen Sie auf die Seite "Umsätze und Berichtigungen".
- Wählen Sie zuerst das Land des Verbrauchs aus. Wenn Sie auf der Startseite den Besteuerungszeitraum angegeben haben, werden jetzt die im Land des Verbrauchs gültigen Steuertypen und Steuersätze geladen.
- Jetzt können Sie zu dem ausgewählten Land des Verbrauchs einen neuen Umsätze-Eintrag oder einen neuen Berichtigungs-Eintrag anlegen.
- Für einen neuen Umsätze-Eintrag klicken Sie unter "Umsätze des Steuerpflichtigen" auf "Weitere Daten hinzufügen". Ein leerer Eintrag öffnet sich dann auf der Seite "Umsatz des Steuerpflichtigen" und kann ausgefüllt werden. Der Eintrag wird durch das Klicken auf "Eintrag übernehmen“, wodurch man wieder auf die Seite "Umsätze und Berichtigungen" gelangt, automatisch übernommen. Fügen Sie auf diese Weise alle gewünschten Umsatz-Einträge für das gewählte Land des Verbrauchs hinzu.
- Für einen neuen Berichtigungs-Eintrag zum ausgewählten Land des Verbrauchs klicken Sie unter "Berichtigung früherer oder späterer Besteuerungszeiträume" auf "Weitere Daten hinzufügen". Ein leerer Eintrag öffnet sich dann auf der Seite "Berichtigung", und kann ausgefüllt werden. Der Eintrag wird durch das Klicken auf "Eintrag übernehmen", mit dem man wieder auf die Seite "Umsätze und Berichtigungen" gelangt, automatisch übernommen. Fügen Sie auf diese Weise alle gewünschten Berichtigungs-Einträge für das gewählte Land des Verbrauchs hinzu.
- Nachdem Sie alle Umsätze und Berichtigungen zu dem gewählten Land des Verbrauchs erfasst haben, klicken Sie unten auf der Seite „Umsätze und Berichtigungen“ auf "Eintrag übernehmen“, um alle Einträge für das Land des Verbrauchs automatisch zu übernehmen. Sie gelangen danach wieder auf die Seite "Liste der Umsätze und Berichtigungen".
- Um einen Eintrag zu einem weiteren Land des Verbrauchs zu erfassen, starten Sie wieder bei 1.
Hinweis zum nachträglichen Hinzufügen von Einträgen:
Sie können nachträglich Daten zu einem bereits erfassten Land des Verbrauchs hinzufügen (z.B. ein weiterer Steuersatz oder eine Berichtigung), wenn Sie auf der Seite „Liste der Umsätze und Berichtigungen“ in der Zeile zu dem betreffenden Land des Verbrauchs auf das Bearbeitungs-Symbol klicken und danach weitere Daten hinzufügen."