Hilfe
Allgemeine Informationen
In dieser Importhilfe finden Sie formularspezifische Informationen zum Aufbau einer CSV-Datei und zur aktuellen Version der CSV-Schnittstelle.
Falls Sie mit der Importfunktion noch nicht vertraut sind und allgemeine Informationen zum Erstellen von CSV-Dateien benötigen, nutzen Sie bitte die allgemeine Anleitung zur Erstellung von CSV-Dateien für die Importfunktion .
Wichtige Hinweise
Im Zusammenhang mit der Nutzung der Importfunktion macht das Bundeszentralamt für Steuern auf Folgendes aufmerksam:
Die Benutzung der Importfunktion erfolgt auf eigenes Risiko. Das BZSt schließt jegliche Haftung für unmittelbare und mittelbare Schäden aus, die den Antragstellern aufgrund der Benutzung dieser Funktionalität oder der Unfähigkeit, diese Funktionalität zu verwenden, entstehen, insbesondere für Datenverluste, Mehraufwendungen oder fehlerhafte Ergebnisse, entgangenem Gewinn, Betriebsunterbrechung, Verlust von geschäftlichen Informationen und sonstige finanzielle Verluste.
Versionstabelle
CSV-Version | Excel-Version | Inhalt der Änderungen |
1.1 | Länderkürzel "XI" für nordirische Umsatzsteuer-Identifikationsnummern eingefügt | |
1.1 | 1.1.10 | Maximale Anzahl von Meldezeilen auf 1500 erhöht |
1.1 | 1.1.9 | Validierung der USt-IdNr. angepasst |
1.1 | 1.1.8 | Validierung der USt-IdNr. angepasst |
1.1 | 1.1.7 | Validierung der USt-IdNr. angepasst |
1.1 | 1.1.6 | Längenanpassung des Betrag-Feldes auf 11 Stellen |
1.1 | 1.1.4 | Ergänzung des Länderkennzeichens HR für Kroatien |
1.1 | 1.1.3 | Umstellung des CSV-Formats |
1.0 | 1.1.0 | Erste Version der ZM-Importfunktion |
Datensatztabellen und Satzarten
Die folgenden Datensatztabellen beschreiben alle in der Importfunktion verfügbaren Satzarten.
Es können maximal 1500 Datenzeilen in einer CSV-Datei importiert werden.
Legende der Abkürzungen des Formats in der Spaltenbeschreibung:
Abkürzung | Format |
---|---|
A oder AN | alphanumerisch, d.h. Text und Ziffern |
N | numerisch, d.h. Ziffern |
(X) | X ist die Anzahl maximal angebbarer Zeichen |
Datensatztabelle Meldezeilen (Satzart 1)
Feldbezeichnung | Format | Erläuterung | Pflichtfeld |
---|---|---|---|
Länderkennzeichen | A(2) | Zulässige Zeichen sind nur die Großbuchstaben A bis Z. | Pflicht |
USt-IdNr. | A(12) | Umsatzsteuer-Identifikationsnummer Zulässige Zeichen sind Buchstaben, Ziffern sowie die Zeichen + und *. Die Angabe zur USt-IdNr. muss mindestens 5 Zeichen enthalten. | Pflicht |
Betrag (Euro) | N(11) | Betrag in Euro. Dieses Feld beinhaltet eine ganze Zahl. Die Anzahl der Ziffern darf nicht größer als 11 sein, mit dem negativen Vorzeichen 12. Zulässige Zeichen sind die Ziffern 0 bis 9 und das Minuszeichen. | Pflicht |
Art der Leistung | A(1) | Dieses Feld gibt an, ob es sich um ein Dreiecksgeschäft, eine innergemeinschaftliche Lieferung oder eine sonstige Leistung handelt. | Pflicht |
Beispielhafte CSV-Datei
Das folgende Beispiel einer CSV-Datei kann mit Hilfe der Importfunktion in das Formular importiert werden. Das Beispiel dient lediglich zur Veranschaulichung der Importfunktion und stellt keinen realen Datensatz dar.
#v1.1 #ve1.1.11 Laenderkennzeichen (der USt-IdNr.) *,USt-IdNr. (ohne Laenderkennzeichen) *,Betrag (Euro) *,Art der Leistung * FR,WL247100014,12345678911,L HR,12345678903,-12345678911,D HR,12345678900,2000,S IE,8Z49289F,1,D IE,3628739L,2,L IE,3628739UA,3,S IE,4769510A,3,D IE,8285018I,3,D BG,0101010007,4,D EE,100217418,5,L ES,W0068209F,7,D IT,00000008888,8,L IT,00000009993,6,S BE,1082047173,6,S
Liste der Länderkennzeichen
Die folgende Tabelle enthält die Liste der zulässigen Länderkennzeichen mit dem Hinweis, ab wann die jeweilige Länderkennzeichen in einer Zusammenfassenden Meldung verwendet werden dürfen.
Länderkennzeichen | Kommentar |
---|---|
AT | |
BE | |
BG | Ab 01.01.2007 |
CY | Ab 01.05.2004 |
CZ | Ab 01.05.2004 |
DK | |
EE | Ab 01.05.2004 |
EL | |
ES | |
FI | |
FR | |
GB | Bitte beachten Sie die Auswirkungen des Brexits |
HR | Ab 01.07.2013 |
HU | Ab 01.05.2004 |
IE | |
IT | |
LT | Ab 01.05.2004 |
LU | |
LV | Ab 01.05.2004 |
MT | Ab 01.05.2004 |
NL | |
XI | Bitte beachten Sie die Auswirkungen des Brexits. |
PL | Ab 01.05.2004 |
PT | |
RO | Ab 01.01.2007 |
SE | |
SI | Ab 01.05.2004 |
SK | Ab 01.05.2004 |
Hotline und Benutzersupport
Außer den Hinweisen, die Sie über die Online-Hilfe direkt von Mein BOP erhalten, können Sie eine von den Steuerverwaltungen des Bundes und der Länder eingerichtete Informationsstelle (Hotline) nutzen, die Ihnen
- montags bis freitags von 7:00 bis 22:00 Uhr sowie
- samstags und sonntags von 10:00 bis 18:00 Uhr
Beachten Sie bitte: Über die Hotline ist keine steuerliche Beratung möglich.