Haben Sie als Rentnerin oder Rentner die Energiepreispauschale für Rentenbeziehende im Dezember 2022 durch
ist der ausgezahlte Betrag ausnahmsweise nicht in der Einkommensteuererklärung für 2022 anzugeben.
Ihr Finanzamt erhält automatisch eine elektronische Mitteilung über die Auszahlung und wird diese Energiepreispauschale von Amts wegen bei der Einkommensteuer-Festsetzung für das Jahr 2022 berücksichtigen.
In der (unverbindlichen) Steuerberechnung bei Mein ELSTER wird die Energiepreispauschale berücksichtigt, sofern Sie Eintragungen dazu auf der Anlage "Zusatzangaben zur Steuerberechnung" machen.