Aktuelles

Verfügbarkeit der ELSTER-Server

Den aktuellen Status der ELSTER-Server, sowie eine Historie der vergangenen 14 Tage erhalten Sie auf dieser Übersichtsseite .

Verfügbarkeit der ELSTER-Server - Grafik Sprechblase

Meine Belege

Ab sofort können Sie Belege digital in Ihrem Benutzerkonto ablegen.

  • Belege, die bereits digital vorliegen (z. B. als PDF-Dokument) direkt in Mein ELSTER in Ihr Benutzerkonto hochladen,
  • Belege, die auf Papier vorliegen, mit der neuen App MeinELSTER+ fotografieren und in Ihr Benutzerkonto übertragen.

Nach dem Login finden Sie in der Navigation unter "Mein ELSTER" im Bereich "Meine Belege" eine Übersicht aller hochgeladenen Belege und können dort je nach Bedarf filtern, um schnell den gewünschten Beleg zu finden.

Vorteile

  • Sobald Sie einen für die Steuererklärung relevanten Beleg erhalten (z. B. Handwerker-Rechnung, Spendenbescheinigung) können Sie den Beleg direkt mit der App MeinELSTER+ fotografieren. Wenn Sie dann einige Monate später Ihre Einkommensteuererklärung erstellen liegt der Beleg bereit und Mein ELSTER unterstützt Sie bei der Übernahme ins Formular. So wird nichts mehr vergessen.
  • Durch die Zuordnung des Belegs zu einer Person, die Kategorisierung und die Vergabe von persönlichen Stichwörtern behalten Sie den Überblick.
  • Im Beleg markierte Werte (z. B. einzelne Rechnungsbeträge) können mit einem Klick direkt ins Formular an die richtige Stelle übernommen werden, ohne lästiges Abtippen oder Zahlendreher.

Gut zu wissen

  • Der Speicherplatz für Ihre Belege bei Mein ELSTER beträgt 100 MB. Ist dieses Limit erreicht, müssen Sie zuerst Belege löschen, um weitere hochladen zu können. Das Limit entspricht etwa 50 Belegen.
  • Die Belege werden beim Hochladen nicht direkt an das Finanzamt übertragen. Bei der Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung können Sie die Belege verknüpfen. Die verknüpften Belege können durch Ihr Finanzamt abgerufen und eingesehen werden. Diese Möglichkeit ist bereits in einigen Finanzämtern verfügbar und wird schrittweise ausgeweitet. Hilfe
    Voraussichtlich ab Oktober 2025 können alle Finanzämter bei neuen Einkommensteuererklärungen für Veranlagungszeiträume ab 2023 von Ihnen verknüpfte Belege einsehen.
  • Wenn das Finanzamt im Rahmen der Bearbeitung Ihrer Einkommensteuererklärung Belege anfordert, können Sie die Belege aus Ihrem Benutzerkonto einfach mit dem Formular "Belegnachreichung zur Steuererklärung" weitergeben.

Und so funktioniert es

Die Belege befinden sich zu Beginn auf Ihrem Computer oder liegen auf Papier vor. Einen Beleg auf Ihrem Computer können Sie direkt über einen Upload-Dialog nach dem Login unter "Mein ELSTER" > "Meine Belege" in Ihr Benutzerkonto übertragen. Liegt er auf Papier vor, können Sie die neue App MeinELSTER+ verwenden, um den Beleg zu fotografieren und hochzuladen. (Die App müssen Sie davor über einen QR-Code mit Ihrem Benutzerkonto verknüpfen.)

Sie können verschiedene Informationen ergänzen:

  • Zuordnung zu einer Person
  • Veranlagungszeitraum, d. h. für die Steuererklärung welchen Jahres ist der Beleg relevant
  • Kategorie, z. B. Werbungskosten für Arbeitnehmer > Arbeitsmittel
  • Persönliche Stichwörter um Belege zu kennzeichnen, die zusammen gehören (z. B. "Dienstreise Berlin")
  • Werte im Beleg, die später in das Formular übernommen werden sollen (z. B. den Lohnanteil bei Handwerkerrechnungen). Sie werden durch eine Texterkennung unterstützt, sodass relevante Werte nur ausgewählt werden müssen.


Grafik mit Oberflächendarstellung der App Mein ELSTER Plus

Und in Zukunft

Folgende Erweiterungen sind bereits geplant:

  • Bei Ihrer Einkommensteuererklärung sollen alle vorhandenen Informationen aus dem Vorjahr, Profil, Bescheinigungen und Belegen in einem Schritt in das Formular übertragen werden. Sie beginnen dann mit einem Entwurf, der die meisten Eintragungen bereits enthält. Im besten Fall müssen nur noch geringfügige Anpassungen gemacht werden. Die Erstellung der Einkommensteuererklärung ist damit deutlich komfortabler. Voraussetzung ist natürlich, dass Sie Belege mit den entsprechenden Informationen versehen, sodass eine automatische Übernahme in die richtigen Formularfelder möglich ist.
  • Die eingesetzte Texterkennung wird verbessert.
  • Die angebotenen Kategorien werden erweitert.


Grundsteuerreform

Waren Sie am 1. Januar 2022 Eigentümerin oder Eigentümer von Grundbesitz?

Dann müssen Sie eine Erklärung abgeben.

Im Video wird erklärt, was es mit der Grundsteuerreform auf sich hat und wie betroffene Personen ihre Erklärung dazu bei Mein ELSTER abgeben können.

Wie geben Sie Ihre Erklärung ab?

Nutzen Sie die Möglichkeit zur elektronischen Abgabe. Hierzu stellt Ihnen Mein ELSTER entsprechende Formulare zur Verfügung.

Was ist zu tun, um die Erklärung elektronisch zu übermitteln?

Verfügen Sie bereits über ein ELSTER-Benutzerkonto, z. B. für Ihre Einkommensteuer, können Sie dies auch für die Grundsteuer nutzen. Sie dürfen mit Ihrem Benutzerkonto auch die Erklärungen Ihrer Angehörigen übermitteln.

Sollten Sie noch nicht über ein ELSTER-Benutzerkonto verfügen, so müssen Sie sich zunächst registrieren.

Wo finden Sie weitere Informationen?

Zur Beantwortung Ihrer Fragen nutzen Sie gern den Grundsteuer-Chatbot . Für Bayern gibt es eigene Regelungen, zu denen Sie den   Grundsteuer-Chatbot für Bayern befragen können. 

Allgemeine Informationen, rechtliche Hintergründe zur Grundsteuerreform und Regelungen in den einzelnen Bundesländern erhalten Sie unter   www.grundsteuerreform.de  

Bitte beachten Sie: Sollten Sie Grundbesitz in mehreren Bundesländern haben, so gelten die gesetzlichen Regelungen der jeweiligen Bundesländer.


Online-Kindergeldantrag ohne Ausdrucken und Unterschrift - dank ELSTER-Zertifikat

Logo Familienkasse


Bisher war es für Kundinnen und Kunden der Familienkasse der BA bereits möglich, einen Kindergeldantrag für ihr neugeborenes Kind über das Internetportal online auszufüllen – allerdings musste dieser dann ausgedruckt und unterzeichnet eingereicht werden.

Nun macht es die Familienkasse gemeinsam mit dem bayerischen Landesamt für Steuern möglich, mittels ELSTER-Zertifikat den Antrag auf Kindergeld ohne Ausdruck und händische Unterschrift zu stellen. Somit erfolgt die Übertragung des Kindergeldantrages vollständig elektronisch. ELSTER wird schon seit Jahren erfolgreich bei der digitalen Übermittlung der Einkommensteuererklärung eingesetzt.

Mit diesem Angebot erreicht die Familienkasse einen weiteren Abbau von Bürokratie und unterstützt Familien durch einen digitalen und weniger aufwendigen Online-Antrag.

Alle aktuellen Informationen rund um Kindergeld sowie zum Kinderzuschlag finden Sie online unter www.arbeitsagentur.de .


Mein Unternehmenskonto - die Schaltzentrale für Ihr Unternehmenskonto


Im Februar 2020 hat der IT-Planungsrat beschlossen, ein Nutzerkonto im Sinne des Onlinezugangsgesetzes (OZG) für Organisationen, insbesondere für Unternehmen, auf Basis der in der Steuer bewährten ELSTER-Technologie zu entwickeln. Damit wurde der Forderung der Unternehmensverbände nach einem "einzigen Zugang zu digitalen Dienstleistungen der Verwaltung ("Single Point of Contact")" Rechnung getragen. Seit Anfang Juni 2021 ist das Unternehmenskonto im Einsatz.

Wirtschaftlich handelnde Organisationen aller Art können sich mit Hilfe ihrer ELSTER-Zertifikate bei Online-Diensten anmelden, Anträge authentifiziert ausfüllen, absenden und perspektivisch Bescheide der angebundenen Verwaltungsleistungen über ein Postfach empfangen. Über die Nutzung von ELSTER-Zertifikaten erlangen Organisationen eine hohe Flexibilität und können sich zukünftig vollständig digital identifizieren.

Weitere Informationen:  Mein Unternehmenskonto

Steuerliche Forschungsförderung: Antragstellung bei Bescheinigungsstelle Forschungszulage – einfach und digital per ELSTER-Zertifikat


Ihr Unternehmen betreibt Forschung und Entwicklung (FuE)? Dann haben Sie einen Rechtsanspruch auf die seit 2020 geltende Forschungszulage gemäß Forschungszulagengesetz . Gefördert werden eigenbetriebliche Forschung, Auftragsforschung sowie Forschung als Kooperation mit anderen Unternehmen oder Forschungseinrichtungen. Das Antragsverfahren für die Gewährung der Forschungszulage unterteilt sich in zwei Stufen: die Beantragung der FuE-Bescheinigung bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) und den sich anschließenden Antrag auf Forschungszulage beim jeweils zuständigen Finanzamt.

Das Antrags- und Bescheinigungsverfahren bei der BSFZ erfolgt auf vollständig digitalem Wege über ein eigenes Webportal . Unternehmen authentifizieren sich gegenüber der Bescheinigungsstelle anhand von ELSTER-Zertifikaten – unbürokratisch, einfach und kostenlos.

Sollte Ihr Unternehmen noch kein ELSTER-Zertifikat besitzen, können Sie hier eines beantragen. Wählen Sie bei der Frage „Für wen ist die Registrierung bestimmt?“ bitte in jedem Fall die Option „Für eine Organisation (Arbeitgeber, Unternehmer, Verein)“ – auch wenn Sie ein Einzelunternehmen betreiben.

Wie Sie einen Antrag auf FuE-Bescheinigung bei der BSFZ stellen und was es dabei zu beachten gilt, erfahren Sie unter www.bescheinigung-forschungszulage.de .