Hilfe
Allgemeine Informationen
In dieser Importhilfe finden Sie formularspezifische Informationen zum Aufbau einer CSV-Datei und zur aktuellen Version der CSV-Schnittstelle.
Falls Sie mit der Importfunktion noch nicht vertraut sind und allgemeine Informationen zum Erstellen von CSV-Dateien benötigen, nutzen Sie bitte die allgemeine Anleitung zur Erstellung von CSV-Dateien für die Importfunktion .
Wichtige Hinweise
Im Zusammenhang mit der Nutzung der Importfunktion macht das Bundeszentralamt für Steuern auf Folgendes aufmerksam:
Die Benutzung der Importfunktion erfolgt auf eigenes Risiko. Das BZSt schließt jegliche Haftung für unmittelbare und mittelbare Schäden aus, die den Antragstellern aufgrund der Benutzung dieser Funktionalität oder der Unfähigkeit, diese Funktionalität zu verwenden, entstehen, insbesondere für Datenverluste, Mehraufwendungen oder fehlerhafte Ergebnisse, entgangenem Gewinn, Betriebsunterbrechung, Verlust von geschäftlichen Informationen und sonstige finanzielle Verluste.
Versionstabelle
CSV-Version | Excel-Version | Inhalt der Änderungen |
2.0 | neues Feld Abarbeitungsreihenfolge | |
1.0 | 1.1.1 | Strengere Validierung der Felder Von, Bis. |
1.0 | 1.1.0 | Erste Version der Importfunktion für FAMKA-Meldungen. |
Datensatztabellen und Satzarten
Die folgenden Datensatztabellen beschreiben alle in der Importfunktion verfügbaren Satzarten.
Es können maximal 1000 Datenzeilen in einer CSV-Datei importiert werden.
Legende der Abkürzungen des Formats in der Spaltenbeschreibung:
Abkürzung | Format |
---|---|
A oder AN | alphanumerisch, d.h. Text und Ziffern |
N | numerisch, d.h. Ziffern |
(X) | X ist die Anzahl maximal angebbarer Zeichen |
Datensatztabelle Meldungen (Satzart 1)
Feldbezeichnung | Format | Erläuterung | Pflichtfeld |
---|---|---|---|
Ordnungskriterium | A(40) | Kriterium, das die Zuordnung des Ergebnisses zum Datenbestand des Meldenden vereinfacht. | Pflicht |
Abarbeitungsreihenfolge | N(6) | Eindeutiger Zähler der Verarbeitungs- bzw. Abarbeitungsreihenfolge | Pflicht |
Identifikationsnummer Kind | N(11) | Identifikationsnummer des Kindes | Pflicht |
Geburtsdatum Kind | A(10) | Geburtsdatum des Kindes Das Datum muss in der Vergangenheit liegen. Es ist möglich, ein teilbekanntes oder unbekanntes Geburtsdatum einzugeben. Ersetzen Sie in diesem Fall den Tag, den Monat oder das Jahr durch den Wert „00“ bzw. „0000“. Format: TT.MM.JJJJ | Pflicht |
Identifikationsnummer Berechtigter | N(11) | Identifikationsnummer des Berechtigten | Optional |
Geburtsdatum Berechtigter | A(10) | Geburtsdatum des Berechtigten Das Datum muss in der Vergangenheit liegen. Es ist möglich, ein teilbekanntes oder unbekanntes Geburtsdatum einzugeben. Ersetzen Sie in diesem Fall den Tag, den Monat oder das Jahr durch den Wert „00“ bzw. „0000“. Format: TT.MM.JJJJ | Optional |
Zuständigkeit/Zahlung | A(14) | Zuständigkeit oder Zahlung Mögliche Werte:
| Pflicht |
Von | A(7) | Beginn des Zeitraums für Zuständigkeit oder Zahlung. Format: MM.JJJJ | Optional |
Bis | A(7) | Ende des Zeitraums für Zuständigkeit oder Zahlung. Format: MM.JJJJ | Optional |
Meldungsart | N(1) | Art der Meldung Mögliche Werte:
| Pflicht |
Aktenabgabe | A(5) | Information zur Aktenabgabe Mögliche Werte:
| Pflicht |
Beispielhafte CSV-Datei
Das folgende Beispiel einer CSV-Datei kann mit Hilfe der Importfunktion in das Formular importiert werden. Das Beispiel dient lediglich zur Veranschaulichung der Importfunktion und stellt keinen realen Datensatz dar.
#v2.0 #ve2.1.0 Ordnungskriterium,Abarbeitungsreihenfolge, Identifikationsnummer (IdNr.),Geburtsdatum,Identifikationsnummer (IdNr.),Geburtsdatum,Zustaendigkeit/Zahlung,Von,Bis,Meldungsart,Aktenabgabe 00001,1,47935856122,00.12.2014,48627317505,10.10.1980,ZAHLUNG,,07.2016,3,true 00002,2,48018725968,00.00.1980,47935856122,10.10.1981,ZUSTAENDIGKEIT,,01.2016,1,false 00003,3,41853790258,00.00.0000,48018725968,10.10.1982,ZAHLUNG,,02.2016,1,true
Hotline und Benutzersupport
Außer den Hinweisen, die Sie über die Online-Hilfe direkt von Mein BOP erhalten, können Sie eine von den Steuerverwaltungen des Bundes und der Länder eingerichtete Informationsstelle (Hotline) nutzen, die Ihnen
- montags bis freitags von 7:00 bis 22:00 Uhr sowie
- samstags und sonntags von 10:00 bis 18:00 Uhr
Beachten Sie bitte: Über die Hotline ist keine steuerliche Beratung möglich.