Hilfe
Import von anzumeldenden Beträgen in das Versicherungsteueranmeldungsformular für EU-/EWR-Versicherer ohne Geschäftsleitung oder Sitz in Deutschland (VersStEU/EWR)
Allgemeine Informationen
In dieser Importhilfe finden Sie formularspezifische Informationen zum Aufbau einer CSV-Datei und zur aktuellen Version der CSV-Schnittstelle.
Falls Sie mit der Importfunktion noch nicht vertraut sind und allgemeine Informationen zum Erstellen von CSV-Dateien benötigen, nutzen Sie bitte die allgemeine Anleitung zur Erstellung von CSV-Dateien für die Importfunktion .
Wichtige Hinweise
Im Zusammenhang mit der Nutzung der Importfunktion macht das Bundeszentralamt für Steuern auf Folgendes aufmerksam:
Die Benutzung der Importfunktion erfolgt auf eigenes Risiko. Das BZSt schließt jegliche Haftung für unmittelbare und mittelbare Schäden aus, die den Antragstellern aufgrund der Benutzung dieser Funktionalität oder der Unfähigkeit, diese Funktionalität zu verwenden, entstehen, insbesondere für Datenverluste, Mehraufwendungen oder fehlerhafte Ergebnisse, entgangenem Gewinn, Betriebsunterbrechung, Verlust von geschäftlichen Informationen und sonstige finanzielle Verluste.
Versionstabelle
CSV-Version | Excel-Version | Inhalt der Änderungen |
1.3 | Übersetzung des Excel-Sheets | |
1.3 | 1.1.9 | Spaltenbeschriftungen für Erstattungen korrigiert |
1.3 | 1.1.8 | Aktualisierung der Spaltentitel |
1.3 | 1.1.7 | Sofern Angabe bei "BMG" (auch für Abzüge oder Erstattungen) "0,00" ist, muss "Steuer" (auch für Abzüge oder Erstattungen) leer gelassen oder mit Betrag ungleich 0,00 befüllt werden. |
1.3 | 1.1.6 | Erläuterung erforderlich, sofern die Steuer angegeben wird |
1.2 | 1.1.5 | Betragsfelder sind keine Pflichtfelder mehr |
1.1 | 1.1.3 | Neuer Besteuerungszeitraum "ab 01.01.2013", neue Versicherungsart "Sogenannte agrarische Mehrgefahrenversicherungen" |
1.0 | 1.1.0 | Erste Version der Importfunktion für anzumeldende Beträge in der Versicherungsteueranmeldung |
Datensatztabellen und Satzarten
Die folgenden Datensatztabellen beschreiben alle in der Importfunktion verfügbaren Satzarten.
Es können maximal 500 Datenzeilen in einer CSV-Datei importiert werden.
Legende der Abkürzungen des Formats in der Spaltenbeschreibung:
Abkürzung | Format |
---|---|
A oder AN | alphanumerisch, d.h. Text und Ziffern |
N | numerisch, d.h. Ziffern |
(X) | X ist die Anzahl maximal angebbarer Zeichen |
Datensatztabelle Anmeldungen (Satzart 1)
Feldbezeichnung | Format | Erläuterung | Pflichtfeld |
---|---|---|---|
Besteuerungszeitraum | N(6) | Der Besteuerungszeitraum, in dem der anzumeldende Betrag zu versteuern ist. Zulässige Werte: | Pflicht |
Versicherungsart | N(2) | Die Versicherungsart, nach der der anzumeldende Betrag zu versteuern ist. Zulässige Werte: | Pflicht |
Bemessungsgrundlage | N(12,2) | Bemessungsgrundlage, auf der die Steuer berechnet wird. Es ist eine nicht-negative Zahl mit bis zu 12 Vor- und exakt 2 Nachkommastellen anzugeben. | Pflicht |
Abweichende Angabe zu Steuer | N(9,2) | Es ist eine nicht-negative Zahl mit bis zu 9 Vor- und exakt 2 Nachkommastellen anzugeben. | Optional |
Bemessungsgrundlage für Erstattungen gemäß § 9 Absatz 4 VersStG (abzüglich) | N(12,2) | Es ist eine nicht-negative Zahl mit bis zu 12 Vor- und exakt 2 Nachkommastellen anzugeben. | Pflicht |
Abweichende Angabe zu Steuer (abzüglich) | N(9,2) | Abweichende Angabe zum Steuerbetrag zur Bemessungsgrundlage für Erstattungen gemäß § 9 Absatz 4 VersStG. Es ist eine nicht-negative Zahl mit bis zu 9 Vor- und exakt 2 Nachkommastellen anzugeben. | Pflicht |
Bemessungsgrundlage für Erstattungen gemäß § 9 Absatz 1 bis 3 VersStG (abzüglich) | N(12,2) | Es ist eine nicht-negative Zahl mit bis zu 12 Vor- und exakt 2 Nachkommastellen anzugeben. | Pflicht |
Abweichende Angabe zu Steuer (abzüglich) | N(9,2) | Abweichende Angabe zum Steuerbetrag zur Bemessungsgrundlage für Erstattungen gemäß § 9 Absatz 1 bis 3 VersStG. Es ist eine nicht-negative Zahl mit bis zu 9 Vor- und exakt 2 Nachkommastellen anzugeben. | Optional |
Nähere Erläuterung bei vorgenommenen Eintragungen zu Erstattungen oder abweichender Steuer | A(200) | Erläuterung zur Bemessungsgrundlage für Abzüge und/oder Erstattungen. | Pflicht falls Angaben ungleich 0.00 bei Steuer, Abzügen oder Erstattungen gemacht werden. |
Beispielhafte CSV-Datei
Das folgende Beispiel einer CSV-Datei kann mit Hilfe der Importfunktion in das Formular importiert werden. Das Beispiel dient lediglich zur Veranschaulichung der Importfunktion und stellt keinen realen Datensatz dar.
#v1.3 #ve1.1.10 Besteuerungszeitraum, Versicherungsart, Bemessungsgrundlage, Abweichende Angabe zu Steuer, Bemessungsgrundlage für Erstattungen gemäß § 9 Absatz 4 VersStG (abzüglich), Abweichende Angabe zu Steuer (abzüglich), Bemessungsgrundlage für Erstattungen gemäß § 9 Absatz 1 bis 3 VersStG (abzüglich), Abweichende Angabe zu Steuer (abzüglich), Nähere Erläuterung bei vorgenommenen Eintragungen zu Erstattungen oder abweichender Steuer 012013,10,12.34,12.34,0.00,12.34,12.34,12.34,Erläuterung 1 072010,5,12.34,12.34,0.00,12.34,12.34,12.34,Erläuterung 2 012007,2,1234.34,12.34,0.00,,0.00,,Erläuterung 3
Hotline und Benutzersupport
Außer den Hinweisen, die Sie über die Online-Hilfe direkt von Mein BOP erhalten, können Sie eine von den Steuerverwaltungen des Bundes und der Länder eingerichtete Informationsstelle (Hotline) nutzen, die Ihnen
- montags bis freitags von 7:00 bis 22:00 Uhr sowie
- samstags und sonntags von 10:00 bis 18:00 Uhr
Beachten Sie bitte: Über die Hotline ist keine steuerliche Beratung möglich.