Hilfe
Import von Mitgliedsunternehmen in die Änderungsanzeige zu einem Altersvorsorge- oder Basisrentenvertrag nach dem AltZertG
Allgemeine Informationen
In dieser Importhilfe finden Sie formularspezifische Informationen zum Aufbau einer CSV-Datei und zur aktuellen Version der CSV-Schnittstelle.
Falls Sie mit der Importfunktion noch nicht vertraut sind und allgemeine Informationen zum Erstellen von CSV-Dateien benötigen, nutzen Sie bitte die allgemeine Anleitung zur Erstellung von CSV-Dateien für die Importfunktion .
Wichtige Hinweise
Im Zusammenhang mit der Nutzung der Importfunktion macht das Bundeszentralamt für Steuern auf Folgendes aufmerksam:
Die Benutzung der Importfunktion erfolgt auf eigenes Risiko. Das BZSt schließt jegliche Haftung für unmittelbare und mittelbare Schäden aus, die den Antragstellern aufgrund der Benutzung dieser Funktionalität oder der Unfähigkeit, diese Funktionalität zu verwenden, entstehen, insbesondere für Datenverluste, Mehraufwendungen oder fehlerhafte Ergebnisse, entgangenem Gewinn, Betriebsunterbrechung, Verlust von geschäftlichen Informationen und sonstige finanzielle Verluste.
Versionstabelle
CSV-Version | Excel-Version | Inhalt der Änderungen |
1.0 | Erste Version der Importfunktion für Mitgliedsunternehmen. |
Datensatztabellen und Satzarten
Die folgenden Datensatztabellen beschreiben alle in der Importfunktion verfügbaren Satzarten.
Es können maximal 100 Datenzeilen in einer CSV-Datei importiert werden.
Legende der Abkürzungen des Formats in der Spaltenbeschreibung:
Abkürzung | Format |
---|---|
A oder AN | alphanumerisch, d.h. Text und Ziffern |
N | numerisch, d.h. Ziffern |
(X) | X ist die Anzahl maximal angebbarer Zeichen |
Datensatztabelle Mitgliedsunternehmen (Satzart 1)
Feldbezeichnung | Format | Erläuterung | Pflichtfeld |
---|---|---|---|
Name der Organisation | A(200) | Der Name der Organisation des Mitgliedsunternehmens. | |
Straße | A(30) | Straßenangabe zur Adresse des Mitgliedsunternehmen | |
Hausnummer | A(10) | Hausnummernangabe zur Adresse des Mitgliedsunternehmen | |
Postfach | A(50) | Der für das Land des Verbrauchs anzuwendender Prozentsatz.
| |
Postleitzahl | A(12) | Postleitzahlangabe zur Adresse des Mitgliedsunternehmen. | Pflicht |
Ort | A(30) | Ortsangabe zur Adresse des Mitgliedsunternehmen. | Pflicht |
Herkunftsstaat | A(2) | Code des Herkunftsstaats Die Liste der zulässigen Codes finden Sie in der Liste der Herkunftsländer. | Pflicht |
BAK-Nr. | N(6) | Aktuelle Nummer der Bundesaufsichtsamt für Kreditwesen für das Mitgliedsunternehmen, nur anzugeben bei Kreditinstituten, Bausparkassen und Finanzdienstleistern | |
Reg.-Nr. | N(4) | Aktuelle Registrierungsnummer des Mitgliedsunternehmen, nur anzugeben bei Versicherungsunternehmen. | |
N(200) | Die Nummer des Stellvertreterzertifikats eines Mitgliedsunternehmens. | Pflicht |
Beispielhafte CSV-Datei
Das folgende Beispiel einer CSV-Datei kann mit Hilfe der Importfunktion in das Formular importiert werden. Das Beispiel dient lediglich zur Veranschaulichung der Importfunktion und stellt keinen realen Datensatz dar.
#v1.0 Name der Organisation,Strasse,Hausnr,Postfach,Postleitzahl*,Ort*,Herkunftsstaat*,BAK-Nr,Reg-Nr,Nummer des Stellvertreterzertifikats* Organisation Niederlassung Ost, Am Markt, 5, , 04356, Leipzig, DE, , 1234, 0011002200330055 Organisation Niederlassung West, In der Altstadt, 12, , 50668, Köln, DE, , 1235, 0011002200330023 Organisation Niederlassung Süd, Gotthardstraße, 34, , 80686, München, DE, , 1236, 0011002200331175
Liste der Herkunftsländer
Code | Bezeichnung |
---|---|
BE | Belgien |
BG | Bulgarien |
DK | Dänemark |
DE | Deutschland |
EE | Estland |
FI | Finnland |
FR | Frankreich |
EL | Griechenland |
IE | Irland |
IT | Italien |
HR | Kroatien |
LV | Lettland |
LT | Litauen |
LU | Luxemburg |
MT | Malta |
NL | Niederlande |
AT | Österreich |
PL | Polen |
PT | Portugal |
RO | Rumänien |
SE | Schweden |
SK | Slowakei |
SI | Slowenien |
ES | Spanien |
CZ | Tschechische Republik |
HU | Ungarn |
GB | Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland |
CY | Zypern |
Hotline und Benutzersupport
Außer den Hinweisen, die Sie über die Online-Hilfe direkt von Mein BOP erhalten, können Sie eine von den Steuerverwaltungen des Bundes und der Länder eingerichtete Informationsstelle (Hotline) nutzen, die Ihnen
- montags bis freitags von 7:00 bis 22:00 Uhr sowie
- samstags und sonntags von 10:00 bis 18:00 Uhr
Beachten Sie bitte: Über die Hotline ist keine steuerliche Beratung möglich.