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Anwendungen
Sie haben verschiedene Möglichkeiten, Ihre Steuerdaten elektronisch via Internet an das Finanzamt zu übermitteln. Die meisten Steuerformulare (unter anderem die Umsatzsteuer-Voranmeldung) finden Sie kostenlos in Mein ELSTER. Sie können aber auch jede andere Steuersoftware verwenden, die ELSTER unterstützt.Bitte beachten Sie, dass für die authentifizierte Übermittlung Ihrer Steuerdaten eine einmalige Registrierung in Mein ELSTER notwendig ist.
Mein ELSTER
Das Online-Finanzamt ermöglicht es Ihnen, ihre Steuerdaten (zum Beispiel die Umsatzsteuer-Voranmeldung) vollkommen papierlos abzugeben. Sie benötigen dazu nur noch einen Internet-Browser und sparen sich damit das Herunterladen, Installieren und Aktualisieren umfangreicher Programme.
Die Nutzung ist erst nach erfolgter Registrierung mit einem elektronischen Zertifikat möglich: zur Registrierung
Apps von ELSTER
ELSTER bietet mit MeinELSTER+ und ElsterSecure aktuell zwei verschiedene Apps für Android und iOS an, die unterschiedliche Zwecke erfüllen. Weitere Informationen
Weitere Software-Produkte, die ELSTER unterstützen
Eine elektronische Übermittlung ist darüber hinaus mit einer Vielzahl von gewerblichen Softwareprodukten möglich: Liste der Softwareprodukte
Informationen
Information zur Abgabe der Körperschaftsteuererklärung für die Jahre ab 2019 in den Fällen einer körperschaftsteuerlichen Organschaft - Feststellung nach § 14 Absatz 5 KStG
Das Feststellungsverfahren nach § 14 Absatz 5 KStG wurde ab dem Veranlagungszeitraum 2019 grundlegend verändert. Ausführliche Informationen hierzu finden Sie in dem vom BMF veröffentlichten Infoblatt .
Ablauf der elektronischen Steuererklärung
Für eine papierlose Abgabe (authentifizierte Übermittlung) ist eine kostenlose und einmalige Registrierung in Mein ELSTER notwendig. Sie erhalten ein Zertifikat, mit dem Sie Ihre Steuererklärung ohne Unterschrift elektronisch versenden können. Die authentifizierte Übermittlung wird auch von den meisten gewerblichen Softwareprodukten unterstützt.
Bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung wird nach erfolgreicher Übertragung das so genannte Übertragungsprotokoll gedruckt, das als Nachweis der elektronischen Abgabe für Ihre eigenen Unterlagen bestimmt ist.
Unternehmen gegründet oder selbständig gemacht?
Die Steuernummer für Ihr Unternehmen muss ab dem 1. Januar 2021 elektronisch mit einem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beantragt werden. Weitere Informationen
Vollmachten digital
Sie können Vollmachten elektronisch bei Ihrem Finanzamt einreichen. Die Vollmacht beinhaltet auch den Abruf der bei der Finanzverwaltung gespeicherten Daten (Bescheinigungsabruf). Weitere Hinweise zu den verschiedenen Vollmachtsformen finden Sie im Hilfebereich. Zu Vollmachten verwalten.
Rechtliches
Informationen zu gesetzlichen Verpflichtungen und Bestimmungen finden Sie unter Rechtliches.