Hilfe
Allgemeine Informationen
In dieser Importhilfe finden Sie formularspezifische Informationen zum Aufbau einer CSV-Datei und zur aktuellen Version der CSV-Schnittstelle.
Falls Sie mit der Importfunktion noch nicht vertraut sind und allgemeine Informationen zum Erstellen von CSV-Dateien benötigen, nutzen Sie bitte die allgemeine Anleitung zur Erstellung von CSV-Dateien für die Importfunktion .
Wichtige Hinweise
Im Zusammenhang mit der Nutzung der Importfunktion macht das Bundeszentralamt für Steuern auf Folgendes aufmerksam:
Die Benutzung der Importfunktion erfolgt auf eigenes Risiko. Das BZSt schließt jegliche Haftung für unmittelbare und mittelbare Schäden aus, die den Antragstellern aufgrund der Benutzung dieser Funktionalität oder der Unfähigkeit, diese Funktionalität zu verwenden, entstehen, insbesondere für Datenverluste, Mehraufwendungen oder fehlerhafte Ergebnisse, entgangenem Gewinn, Betriebsunterbrechung, Verlust von geschäftlichen Informationen und sonstige finanzielle Verluste.
Versionstabelle
CSV-Version | Excel-Version | Inhalt der Änderungen |
2.0 | Steuerbemessungsgrundlage: nur positive Beträge erlaubt | |
2.0 | 2.2.0 | Erweiterung um Berichtigungen |
1.1 | 1.1.2 | 0.00 für Umsatzsteuersatz und Umsatzsteuerbetrag erlaubt |
1.1 | 1.1.1 | Länderkürzel Griechenland auf EL geändert |
1.0 | 1.1.0 | Erste Version der Importfunktion für IOSS-Umsätze. |
Datensatztabellen und Satzarten
Die folgenden Datensatztabellen beschreiben alle in der Importfunktion verfügbaren Satzarten.
Es können maximal 1000 Datenzeilen in einer CSV-Datei importiert werden.
Legende der Abkürzungen des Formats in der Spaltenbeschreibung:
Abkürzung | Format |
---|---|
A oder AN | alphanumerisch, d.h. Text und Ziffern |
N | numerisch, d.h. Ziffern |
(X) | X ist die Anzahl maximal angebbarer Zeichen |
Datensatztabelle Länderanlagen (Satzart 1)
Feldbezeichnung | Format | Erläuterung | Pflichtfeld |
---|---|---|---|
Satzart | N(1) | In dieser Spalte muss für Anlagezeilen immer der Wert "1" stehen. | Pflicht |
Land des Verbrauchs | A(2) | Code des Landes.
Die Liste der zulässigen Codes finden Sie in der Liste der Länder | Pflicht |
Datensatztabelle Umsatzanlagen (Satzart 2)
Feldbezeichnung | Format | Erläuterung | Pflichtfeld |
---|---|---|---|
Satzart | N(1) | In dieser Spalte muss für Umsätze immer der Wert "2" stehen. | Pflicht |
Land des Verbrauchs | A(2) | Code des Landes.
Die Liste der zulässigen Codes finden Sie in der Liste der Länder | Pflicht |
Umsatzsteuertyp | A | Typ des Umsatzsteuersatzes.
| Pflicht |
Umsatzsteuersatz | N(2,2) | Der für das Land des Verbrauchs anzuwendender Prozentsatz.
| Pflicht |
Steuerbemessungsgrundlage, Nettobetrag | N(12,2) | Der für das Land des Verbrauchs im Besteuerungszeitraum zu meldende Nettoumsatz.
| Pflicht |
Umsatzsteuerbetrag | N(12,2) | Der zum Umsatzsteuersatz errechnete Umsatzsteuerbetrag basierend auf dem Nettobetrag/Steuerbemessungsgrundlage.
| Pflicht |
Datensatztabelle Berichtigungsanlagen (Satzart 3)
Feldbezeichnung | Format | Erläuterung | Pflichtfeld |
---|---|---|---|
Satzart | N(1) | In dieser Spalte muss für Berichtigungen immer der Wert "3" stehen. | Pflicht |
Land des Verbrauchs | A(2) | Code des Landes.
Die Liste der zulässigen Codes finden Sie in der Liste der Länder | Pflicht |
Jahr des zu berichtigenden Besteuerungszeitraums | N(4) | Jahr des zu berichtigenden Besteuerungszeitraums. | Pflicht |
Monat des zu berichtigenden Besteuerungszeitraums | N(2) | Monat des zu berichtigenden Besteuerungszeitraums. | Pflicht |
Bisher erklärter Steuerbetrag | N(12,2) | Der im zu berichtigenden Besteuerungszeitraum für das Land des Verbrauchs bisher erklärte Steuerbetrag.
| Pflicht |
Berichtigter Steuerbetrag | N(12,2) | Der im zu berichtigenden Besteuerungszeitraum für das Land des Verbrauchs berichtigte Steuerbetrag.
| Pflicht |
Beispielhafte CSV-Datei
Das folgende Beispiel einer CSV-Datei kann mit Hilfe der Importfunktion in das Formular importiert werden. Das Beispiel dient lediglich zur Veranschaulichung der Importfunktion und stellt keinen realen Datensatz dar.
#v2.0 #ve2.2.1 1,AT 1,BE 1,BG 2,AT,STANDARD,20.00,200.00,40.00 2,AT,REDUCED,10.00,300.00,30.00 2,BE,STANDARD,21.00,200.00,42.00 2,BE,REDUCED,6.00,200.00,12.00 2,BG,STANDARD,20.00,200.00,40.00 3,AT,2021,7,100.00,23.00 3,AT,2021,8,100.00,22.00 3,BE,2021,7,100.00,21.00 3,BG,2021,7,100.00,20.00
Liste der Länder
Code | Bezeichnung |
---|---|
BE | Belgien |
BG | Bulgarien |
DK | Dänemark |
DE | Deutschland |
EE | Estland |
FI | Finnland |
FR | Frankreich |
EL | Griechenland |
IE | Irland |
IT | Italien |
HR | Kroatien |
LV | Lettland |
LT | Litauen |
LU | Luxemburg |
MT | Malta |
NL | Niederlande |
XI | Nordirland |
AT | Österreich |
PL | Polen |
PT | Portugal |
RO | Rumänien |
SE | Schweden |
SK | Slowakei |
SI | Slowenien |
ES | Spanien |
CZ | Tschechische Republik |
HU | Ungarn |
CY | Zypern |
Hotline und Benutzersupport
Außer den Hinweisen, die Sie über die Online-Hilfe direkt von Mein BOP erhalten, können Sie eine von den Steuerverwaltungen des Bundes und der Länder eingerichtete Informationsstelle (Hotline) nutzen, die Ihnen
- montags bis freitags von 7:00 bis 22:00 Uhr sowie
- samstags und sonntags von 10:00 bis 18:00 Uhr
Beachten Sie bitte: Über die Hotline ist keine steuerliche Beratung möglich.